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Haftstrafe vorerst abgewendet

11.03.2020 Neumarkt.

Gegen einen 61-jährigen Neumarkter lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen falscher uneidlicher Aussage vor. Durch die Zahlung der Teilgeldstrafe in Höhe von 800 € konnte er eine Haftstrafe vorerst abwenden.
 

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