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Haftbefehle abgewendet

08.07.2016 Neumarkt.

Gegen einen 40-jährigen Mann aus einem Neumarkter Stadtteil bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf. Dieser konnte am 05.07.2016 durch Zahlung einer Geldbuße von 30,-- Euro abgewendet werden.


Ein weiterer Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth wegen Betruges gegen seine 31-jährige Ehefrau konnte ebenfalls am 05.07.2016 durch Bezahlung in Höhe von 150,-- Euro abgewendet werden.
 

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