Haftbefehle abgewendet
12.11.2019 Neumarkt.
Ein 23-Jähriger wurde am 11.11.2019, gegen 21:00 Uhr, in der Mühlstraße einer Kontrolle unterzogen. Es wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 363,50 konnte er eine Haftstrafe abwenden.
Wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetz lag gegen eine 63-Jährige ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Sie konnte zu Hause angetroffen werden und die Haft durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.400 € abwenden.