Haftbefehle abgewendet
09.04.2019 Landkreis Neumarkt.
Gegen einen 31-jährigen Mann aus Neumarkt lag ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf vor. Der Mann konnte die Haft am 08.04.2019 durch Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 219 € abwenden.
Gegen einen 24-Jährigen aus Lauterhofen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen einer offenen Geldbuße vor. Der Mann konnte am 08.04.2019 die Haft durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 38 € abwenden.