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Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr

21.11.2019 Neumarkt.

Gegen einen 32-jährigen Neumarkter lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Der Mann konnte an seiner Wohnadresse angetroffen werden und wendete die Vollstreckung des Haftbefehls durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von rund 255 Euro ab.
 
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