Haftbefehl durch Zahlung der Geldstrafe entkommen
06.04.2020 Neumarkt.Gegen einen 35-jährigen Mann aus Neumarkt lag ein Haftbefehl der StA Deggendorf wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Am 04.04.2020 wurde er an seiner Wohnanschrift angetroffen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 47 Euro konnte er eine Festnahme abwenden.
« zurück