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Haftbefehl durch Geldstrafe abgewendet

28.03.2018 Neumarkt.

Am 27.03.2018 konnte ein 50-jähriger Mann in seiner Wohnung in Neumarkt angetroffen werden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Nachdem der Beschuldigte seine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro bezahlte, konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen abwenden.

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