Haftbefehl abgewendet
04.07.2019 Neumarkt.
Am 03.07.2019 konnte ein 31-jähriger Mann in seiner Wohnung in Neumarkt angetroffen werden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz vor. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er den Haftbefehl abwenden.