Haftbefehl abgewendet
17.01.2019 Neumarkt.Gegen einen 51-Jährigen aus Neumarkt i.d.OPf. lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Bestechlichkeit vor. Am 16.01.2019 konnte er die Haft durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.250 € abwenden.
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