Haftbefehl abgewendet
19.10.2018 Neumarkt.
Gegen eine 35-Jährige Frau aus Neumarkt i.d.OPf. lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betruges vor. Sie konnte zu Hause angetroffen werden und bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 700 € und konnte somit die Erzwingungshaft von 35 Tagen abwenden.