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Haftbefehl abgewendet

19.10.2018 Neumarkt.

Gegen eine 35-Jährige Frau aus Neumarkt i.d.OPf. lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betruges vor. Sie konnte zu Hause angetroffen werden und bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 700 € und konnte somit die Erzwingungshaft von 35 Tagen abwenden.
 
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