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Härteausgleich des Freistaates Bayern für Straßenausbaubeiträge

11.07.2019 Neumarkt.

Jetzt ist eine Antragstellung möglich

Seit dem 1. Januar 2018 werden Grundstückseigentümer in Bayern nicht mehr an den Kosten der Sanierung oder für den Ausbau von innerörtlichen Straßen beteiligt. Der Bayerische Landtag hat dazu das Kommunalabgabengesetz geändert und die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Für Härtefälle in der Zeit davor hat der Freistaat einen Härtefallfonds eingerichtet und insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sie sind für Beitragszahlerinnen und -zahler gedacht, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission. Die Stadt Neumarkt weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2019 nun die Möglichkeit besteht, einen solchen Antrag auf Härteausgleich bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. Weitere Informationen zum Härtefallausgleich (Antragsformular, einzuhaltende Fristen usw.) finden sich im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de .

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