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Gewerbeamt hat nichts mit „Neumarkt.Gewerbe-Meldung.de“ zu tun

20.02.2016 Neumarkt.

Bei der Stadt sind wieder Nachfragen eingegangen, ob die Stadtverwaltung etwas mit dem Eintrag in einem sogenannten „Gewerbeverzeichnis Neumarkt.Gewerbe-Meldung.de“ zu tun hat.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um das Angebot eines privaten Anbieters handelt und um keinen offiziellen behördlichen Eintrag. Absender dieses Angebots an Geschäftstreibende ist eine „Firma“ im Gerichtsweg 2, 04103 Leipzig. Im Eintragungsangebot wird im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass es sich „um ein nicht gebührenfreies Register, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot“ handelt. Bei Rücksendung des Erfassungsbogens schließt der Gewerbetreibende einen Vertrag mit dem Anbieter, der Kosten von 348 Euro zzgl. Umsatzsteuer jährlich nach sich zieht, wobei zunächst ein Vertrag für drei Jahre geschlossen wird. Die Stadt unterstreicht in dem Zusammenhang, dass kein Zusammenhang zwischen einem Gewerbeeintrag im Ordnungsamt der Stadt und diesem „Gewerbeverzeichnis Neumarkt.Gewerbe-Meldung.de“ besteht.

Es gibt daher auch keine Pflicht oder Notwendigkeit, dieses Angebot zum Eintrag in das Verzeichnis anzunehmen. Gewerbetreibende sollten daher für sich überlegen, ob ihnen ein Eintrag in diesem „Neumarkt.Gewerbe-Meldung.de“ die genannten Kosten Wert ist.

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