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Gegen geltende Ausgangsbeschränkung verstoßen - erste Anzeige gegen 17-Jährigen

10.12.2020 Neumarkt.

Kaum war der Erlass rechtsgültig, schon gab es den ersten Verstoß - Ein 17-jähriger Jugendlicher war trotz der geltenden Ausgangsbeschränkung zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr kurz nach Mitternacht zu Fuß im Stadtgebiet unterwegs. Einen triftigen Grund konnte er nicht nennen. Vielmehr war der nächtliche Trip wohl in allgemeiner Gleichgültigkeit in Bezug auf die geltenden Regularien zu suchen. Er erhält eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
 
Die Polizei weist in dem Zusammenhang nochmal eindringlich darauf hin, dass die Ausgangsbeschränkung und die Einhaltung der geltenden Rechtsnormen intensiv überwacht und konsequent geahndet werden. Zur Umsetzung aller von der Staatsregierung angeordneten Maßnahmen ist jeder Landkreisbürger angehalten. Ziel und Zweck ist es, der weiteren Ausbreitung der Pandemie im Landkreis Neumarkt Einhalt zu gebieten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies bedarf der Mithilfe eines jeden Einzelnen im Sinne der gesamten Gesellschaft.
 
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