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Geflügelpest: Stallpflicht für Nutz- und Hausgeflügel angeordnet

11.03.2021 Neumarkt / Landkreis.

Aufstallung von Geflügel wegen des Risikos der Einschleppung der Geflügelpest

Der Fall von Geflügelpest im Landkreis Roth zeigt, dass derzeit eine hohe Gefahr bei der Haltung von Geflügel im Freien besteht, weil das Nahrungsgebot für Wildvögel aufgrund des Winters sehr niedrig ist. Zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. wird deshalb ab dem 11.03.2021 eine Stallpflicht im gesamten Landkreis angeordnet. Zusätzlich wird im Bereich der Ortsteile Pruppach und Straßmühle mit umliegenden Flächen, sowie ein schmaler Gebietsstreifen entlang der Landkreisgrenze westlich von Mörsdorf als Beobachtungsgebiet festgelegt.

Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Weitere Informationen können auf der Homepage des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. unter www.landkreis-neumarkt.de abgerufen werden.

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