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Fragen zur Mühlhausener Ortsumgehung: Polizei klärt auf

06.02.2020 Mühlhausen.

In letzter Zeit häufen sich Anfragen bezüglich B 299 im Bereich Mühlhausen, die nach Fertigstellung der 3-streifigen Umgehung als „Kraftfahrstraße“ beschildert ist. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrstraßen nur mit Fahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 Km/h beträgt. Dies bedeutet, dass die Strecke mit kleineren Traktoren, Mopeds oder Fahrrädern nicht mehr befahren werden darf.
 
Da auf dem neugebauten Abschnitt der B 299 weder Mittelstreifen oder bauliche Trennungen vorhanden sind und er lediglich in eine Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen aufweist, gilt hier nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h.
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