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Förderung von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhänger weiterhin möglich

04.06.2020 Neumarkt.

Die vor einem Jahr vom Stadtrat der Stadt Neumarkt beschlossene Kaufprämie für Lastenräder und Fahrradanhänger kann weiterhin für das laufende Jahr 2020 beantragt werden. Bei der Stadtverwaltung gingen seit Juli 2019 etwa 100 Anträge ein. Insgesamt gab es bereits 63 Auszahlungen, wobei sich die Fördersumme auf rund 10.000 Euro summiert. Die große Mehrheit dieser Anträge wird für Fahrradanhänger gestellt. Der Stadtrat hat am 25. April 2019 beschlossen, Anreize für eine emissionsfreie Mobilität zu bieten. Ziel der Förderung ist es, den Anteil der schadstoffarmen, lärmreduzierten und flächensparenden Mobilität im Stadtgebiet zu erhöhen. Gefördert wird die Neuanschaffung von Lastenrädern mit E-Antrieb, ohne E-Antrieb und reine Anhänger für Fahrräder für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Neumarkt. Die Fördersummen betragen maximal 25 % der Nettokosten bzw. bei Lastenrädern mit E-Antrieb maximal 800 Euro, bei Lastenrädern ohne E-Antrieb maximal 600 Euro und bei Fahrradanhängern maximal 250 Euro. Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wird, bevor das Lastenrad bzw. der Anhänger gekauft wird.
 
Kurios war der Eingang eines Antrags aus Münster in Nordrhein-Westfalen, welcher leider abgelehnt werden musste. Weiterhin nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrräder, Fahrräder ohne Pedalbetrieb sowie Leasing-Fahrzeuge. Die Förderung kann im Internet unter http://www.klimaschutz-neumarkt.de bzw. unter http://www.buergerhaus-neumarkt.de beantragt werden.
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