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FFP 2 Masken für pflegende Angehörige

20.01.2021 Neumarkt / Landkreis.

Kostenlose Masken für pflegende Angehörige: Abholung bei den zuständigen Städten, Märkten und Gemeinden

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige in ganz Bayern insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.

Der Landkreis erhält insgesamt rund 10.000 Masken, die vom Landratsamt an die 19 Gemeinden entsprechend deren Einwohnerzahlen weitergeleitet wurden. Die Ausgabe an die Bürger erfolgt über die jeweilige Heimatgemeinde unter folgenden Kriterien:

Die Hauptpflegeperson einer bzw. eines zu pflegenden Angehörigen erhält bei Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei kostenlose Masken. Die Masken müssen in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abgeholt werden.

Die Gemeinden legen die Abholstellen fest und informieren dazu über die örtliche Presse und ihre Homepage.

Da die Ausgabe in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt wird (z.B. Abholung im Bauhof mit festen Zeiten; Ausgabe in der Verwaltung – evtl. mit Terminvereinbarung, usw.) müssen die Betroffenen sich bei den jeweiligen Kommunen selbst erkundigen.

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