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Feuerwerk für die Tonne

24.12.2015 Bayern.

 
Knapp 500 Feuerwerkskörper, Böller und Rauchfackeln, deren Herkunft nicht nachvollziehbar war beziehungsweise die über keine vorgeschriebenen Kennzeichen verfügten, wurden auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in Hohenburg unter den wachsamen Augen von Zollbeamten des Hauptzollamts Landshut vernichtet.
 
Die einzelnen Feuerwerkskörper wurden von einem staatlich anerkannten Pyrotechniker mit einer Zündschnur verkabelt und anschließend zu einem Zündstrang verbunden. Die Zündstränge wurden einzeln in einen Metallbehälter eingehängt und mit einer elektronischen Zündvorrichtung verbunden. Aus sicherem Abstand wurde der Zündstrang elektronisch gezündet.
Die anwesenden Zollbeamten konnten nach Verhallen des Knalls und Abzug der Rauchschwaden die Vernichtung bestätigen.
 
In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer Registriernummer und CE-Kennzeichnung oder BA-Zulassungszeichen versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar.
"Die pyrotechnischen Artikel werden beschlagnahmt und anschließend vernichtet, denn beim Abbrennen des Feuerwerks könnte auch Gefahr für Leib und Seele bestehen", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.
 
Foto: zoll Bayern
 
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