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Falschgeld bei 19-Jährigem in Neumarkt sichergestellt

09.12.2019 Neumarkt.

Nicht angeschnallt. Dieser einfache Grund führte zur Sicherstellung eines mittleren, dreistelligen Falschgeldbetrags bei einem jungen Mann in Neumarkt i.d.OPf. In seinem Auto führte er zudem nicht zugelassene Böller mit sich.
 
Am Freitag, 06. Dezember 2019, gegen 14.00 Uhr unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPF. in der Nürnberger Straße einen mit jungen Leuten besetzten Kleinwagen einer Kontrolle, da der 19-jährige Fahrer nicht angeschnallt war.
 
Dass die Polizeikontrolle „ganzheitlich“, also auch hinsichtlich Aspekten der Kriminalitätsbekämpfung, durchgeführt wurde, zahlte sich aus. Im Fahrzeuginnenraum fanden die Beamten einen mittleren, dreistelligen Bargeldbetrag an „Blüten“ – also Falschgeld.
 
Und nicht nur das: In Fahrzeuginnenraum fanden die Beamten auch mehrere in Deutschland nicht zugelassene Böller. Diese wurden von den Beamten ebenfalls sichergestellt.
 
Den 19-jährigen Neumarkter erwarten nun u.a. Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch und dem Sprengstoffgesetz. Die Ermittlungen werden von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg geführt.
 
In Anbetracht des anstehenden Jahreswechsels möchte die Polizei in diesem Zusammenhang bereits frühzeitig vor den Gefahren von illegalen Böllern warnen. Diese können eine nicht kalkulierbare Explosionswirkung entfalten, die schwere oder gar fatale Körperschäden nach sich ziehen können. Wie Böller gekennzeichnet sein müssen und welche Rechtsfolgen illegaler Böllerbesitz haben kann, erfahren Sie unter: www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/. Dort sind Informationen zu Silvesterfeuerwerk auch in verschiedenen Sprachen eingestellt.
 
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