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Fahren ohne Fahrerlaubnis und per Haftbefehl gesucht

31.12.2020 BAB A3 in FR Passau.

Bei der Kontrolle eines Pkw mit serbischer Zulassung, welcher die BAB A3 in FR Passau befuhr, stellten Beamte der VPI Regensburg fest, daß dem 54 jährigen serbischen Fahrer mit Wohnsitz in Österreich von deutschen Behörden in einem früheren Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Wegen der nichtbezahlten Geldstrafe in diesem Verfahren bestand gegen den Mann ein Haftbefehl, welcher durch Zahlung der Strafe im unteren vierstelligen Bereich abgewendet werden konnte. Allerdings hatte sich der Mann erneut strafbar gemacht, indem er trotz des Entzugs seiner Fahrerlaubnis in Deutschland Auto fuhr.

Erst nachdem der Mann bereits in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden war, konnten Angehörige den von der Staatsanwaltschaft geforderten Betrag beibringen, so daß er wieder entlassen werden konnte.

Wegen der neuerlichen Straftat musster er zudem eine Sicherheitsleistung, wiederum im unteren vierstelligen Bereich, hinterlegen.
 
Um das ganze noch zu toppen, beleidigte der Mann bei der Abholung seiner Fahrzeugschlüssel, die vorläufig sichergestellt worden waren, um zu verhindern, daß er selbst weiterfahren würde, die mit der Bearbeitung seines Falls betrauten Beamten mit diversen obszönen Ausdrücken, so daß die Staatsanwaltschaft nochmals die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, diesmal eine mittlere dreistellige Euro-Summe, anordnete.
 
Schließlich konnte der Unbelehrbare seine Fahrt an der Seite einer Bekannten, die im Besitz einer Fahrerlaubnis war und ihm vorher die diversen Geldbeträge beschafft hatte, fortsetzen.

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