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Erweitertes Kinderkrankengeld – Audi BKK bietet einfachen Antragsweg

21.01.2021 Bayern.

Audi BKK Kunden haben Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld. Dieser besteht, wenn die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind. Um ihre Versicherten zu entlasten, hat die Audi BKK den Antragsweg so einfach wie möglich gestaltet: Ein Nachweis der Schule oder der Kita ist nicht erforderlich, das Ausfüllen des online zur Verfügung gestellten Antrages ist ausreichend.
 
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, gilt der Anspruch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist zudem, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.
 
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird für das Kalenderjahr 2021 und je Elternteil für jedes Kind auf bis zu 20 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf bis zu 40 Arbeitstage erweitert. Versicherte mit mehreren Kindern können das erweiterte Krankengeld für maximal 45 Arbeitstage, Alleinerziehende für maximal 90 Arbeitstage beanspruchen.
 
Der Antrag zum Kinderkrankengeld ist so unkompliziert wie möglich gestaltet und enthält nur die gesetzlich erforderlichen Angaben. Darin enthalten sind der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes, der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung sowie die Unterschrift. Weitere Informationen sowie den Antrag zum Download finden Kunden der Audi BKK online unter https://www.audibkk.de/leistungen/aenderungen-zum-coronavirus/. Sofern es Änderungen am aktuellen Verfahren gibt, wird diese Seite entsprechend aktualisiert.
 
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