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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

30.09.2021 Neumarkt.

Versand der Krankmeldung an die Krankenkasse entfällt

An diesem Freitag, 1. Oktober 2021, erfolgt der offizielle Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Viele Arztpraxen sind bereits technisch soweit ausgestattet, so dass der Übertragung auf diesem Weg nichts im Wege stehen sollte.

„Wir als Barmer sind ebenfalls eAU-fähig und freuen uns, unseren Versicherten die digitale Krankmeldung anzubieten. Sie ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wenn die entsprechenden Arztpraxen bei der eAU mitmachen, müssen sich unsere Versicherten künftig nicht mehr um den Versand der Krankmeldung an uns kümmern“, so Günther Wurm, Regionalgeschäftsführer der BARMER Neumarkt. Allein bei der BARMER ersetzt der digitale „gelbe Schein“ etwa sieben Millionen Krankschreibungen auf Papier jährlich. Im nächsten Jahr soll die eAU für Arbeitgeber folgen.

Die BARMER flankiert den Start der eAU mit umfangreichen Informationen auf ihrer Webseite. Diese beantworten auch Fragen, wie die eAU künftig von der Arztpraxis zur Krankenkasse kommt oder was passiert, wenn Praxen noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen. So gibt es übergangsweise bis Ende 2021 noch die papierbasierte Krankschreibung. Welches Verfahren die Arztpraxis einsetzt, lässt sich daran erkennen, ob zwei oder drei Ausdrucke vorliegen. Erhalten Versicherte auch den dritten Ausdruck „Für die Krankenkasse“, müssen sie diesen an die Kasse senden, damit diese über die AU informiert ist und gegebenenfalls Krankengeld auszahlen kann. Den Versand an die Kasse können Versicherte der BARMER auch digital mit dem Smartphone über die BARMER-App erledigen. Hierbei werden zusätzlich Eingang und Bearbeitungsstatus jeder AU angezeigt.

Alles zur eAU: www.barmer.de/eAU

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