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Die Corona-Maßnahmen gelten ab heute im Landkreis Neumarkt

20.10.2020 Neumarkt / Landkreis.

 
 
Die Corona-Ampel steht auf „gelb“. Weil die Inzidenz den Warnwert von 35 überschritten hat, treten zum Schutz der Bevölkerung ab 21.10.2020 im Landkreis Neumarkt viele zusätzliche Corona-Regeln in Kraft.
 
Ab dem 21.10.2020 gelten nun auch im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. verschärfte Corona-Maßnahmen. Mit der Einführung der Corona-Ampel, die jetzt bei uns auf gelb steht, hat die Bayerische Staatsregierung eine Reihe von zusätzlichen Regelungen erlassen, die nun automatisch in Kraft treten. Das sind im Einzelnen:
 
- Es gibt nun strengere Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich nur entweder bis zu 10 Personen oder zwei Hausstände gleichzeitig treffen. Diese Begrenzung gilt überall, auch auf der  Straße und in Gaststätten und bei privaten Treffen zu Hause. Vor allem werden auch Feiern jeglicher Art beschränkt, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Anlässe. Das bedeutet, dass man sich – ob zu einer Feier oder ohne Anlass – privat i.d.R. nur noch in Gruppen bis zu 10 Personen treffen darf.
 
Es besteht eine zusätzliche Maskenpflicht an vielen verschiedenen Orten:
 
- Auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen aller öffentlich zugänglicher Gebäude (z.B. auf Fluren und in Fahrstühlen)
 
- In Arbeitsstätten auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (insbesondere Fahrstühle, Flure, Kantinen, Eingänge) sowie am Arbeitsplatz immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
 
- In weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 auch am Platz
 
- Bei Tagungen und Kongressen, in Kinos und Bühnenhäusern auch am Platz.
 
- Es gilt Außerdem eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in den Innenstädten von Freystadt, Neumarkt und Parsberg. In Freystadt ist dies der Marktplatz, in Neumarkt die Marktstraße, die Bahnhofsstraße und die Klostergasse und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/Marktstraße, die Dr.-Schrettenbrunner-Straße und Zum Mallersdorfer Grund. Welche Bereiche genau betroffen sind, können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. nachlesen. Auf diesen Plätzen gilt auch ein Alkoholverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr.
 
- Es gibt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr, in der die Gastronomie ihre Gasträume und Freiflächen schließen muss und nur noch nichtalkoholische Getränke und Speisen „to-go“ verkaufen darf. 
 
- Nicht nur der Gastronomie, auch allen anderen (insbesondere Tankstellen und Lieferdiensten) ist der Verkauf von Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.
 
Dem Landratsamt ist wie auch dem Gesundheitsamt absolut bewusst, dass diese Regeln den Menschen viel Disziplin und Verzicht abverlangen und dass es sehr ärgerlich und schmerzhaft ist, Vorhaben abzusagen, auf die man sich schon lange gefreut hat. Aber es gilt jetzt, Vernunft zu zeigen, Verantwortung wahrzunehmen und Schlimmeres abzuwenden. Sollte der Inzidenzwert über 50 steigen und damit die Corona-Ampel auf „rot“ umspringen, treten weitere von der Staatsregierung beschlossene Maßnahmen in Kraft. Umgekehrt kann jede und jeder Einzelne aber auch dazu beitragen, dass die Zahlen wieder sinken und die schärferen Regeln wieder außer Kraft treten. Das können wir jedoch nur gemeinsam erreichen.
 
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung spricht das Landratsamt eine dringende Empfehlung aus, Schulkinder dazu anzuhalten, auch auf den Plätzen vor den Schulgebäuden und auf den Schulwegen eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand zwischen den Kindern von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Die Maßnahmen, die in den Schulen getroffen werden, nützen nichts, wenn sich die Kinder vor der Schule oder auf dem Schulweg anstecken. Eltern werden dazu aufgerufen, ihren Kindern den Zweck dieser Empfehlung zu erläutern und die Kinder zu deren Einhaltung anzuhalten. Zum einen dient jeder Schritt zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 auch dem gesundheitlichen Schutz der Schwächeren in unserer Gesellschaft. Und zum anderen soll damit ein Beitrag geleistet werden, die Funktionsfähigkeit der Schulen möglichst aufrecht zu erhalten, indem die Gefahr der Ansteckung von Kindern untereinander verringert wird. Die Befolgung dieser Empfehlung liegt also auch im Interesse der Eltern und Schüler.
 
Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der ersten Nennung des Landkreis Neumarkt i.d.OPf. auf der Liste der  Städte und Landkreise mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (zu finden unter https://www.stmgp.bayern.de/). Sie gelten bis zum letzten Tag, an dem der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. gelistet wird. Das ist bei einmaligem Überschreiten des Wertes normalerweise 7 Tage lang der Fall, bei dauerhafter Überschreitung des Wertes entsprechend länger. Bei einer erneuten Aufnahme des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. in die Liste würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.
 
Neue Coronavirus-Infektionen bestätigt 
 
Im Landkreis Neumarkt wurden gestern Abend noch vier und heute ebenfalls vier weitere Fälle einer Neuinfektion mit dem Coronavirus bestätigt. Drei Personen wurden als genesen gemeldet.
 
Aktuell sind damit 68 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt.
 
Davon wird im Klinikum Neumarkt derzeit eine Person stationär, nicht intensivmedizinisch behandelt.
 
Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Neumarkt liegt bei 679.
 
Die Gesamtzahl der Fälle beinhaltet auch verstorbene (20) und genesene (591) Personen. Als „genesen“ werden die Personen bezeichnet, die aus der Quarantäne entlassen wurden. 
 
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