Demonstration nicht genehmigungsfähig
28.12.2020 Beilngries, Lkr. Eichstätt.
In den Abendstunden sollte eine Demonstration in der Innenstadt von Beilngries stattfinden. Diese musste jedoch aufgrund von Versäumnissen bei der Anzeigepflicht untersagt werden. Der Versammlungsleiter hielt sich an die Anordnungen. So kam es zu keinerlei Ordnungswidrigkeiten oder Störungen. Durch die Polizei wurden lediglich präventive Maßnahmen getroffen.