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Das Energiebüro informiert zu neuen und verbesserten Förderprogrammen im Energiebereich

21.08.2015 Neumarkt, Landkreis.

Eine deutschlandweite Auswertung der Förderstatistik der KfW Bankengruppe durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zeigt, dass der Austausch alter Heizkessel im vergangenen Jahr an der Spitze der fünf häufigsten Modernisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Heizkosten lag. Neue Brennwertkessel, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Pelletheizungen oder andere effiziente Heiztechnik seien 2014 rund 56.500-mal von der KfW gefördert worden. Am zweithäufigsten hätten Immobilienbesitzer alte Fenster erneuert: Der Einbau moderner Wärmeschutzverglasung sei rund 54.500-mal gefördert worden. Auf Platz drei und vier lägen die Wärmedämmung des Daches sowie die Fassadendämmung.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die oben genannten Maßnahmen sowie umfassende energetische Gebäudesanierungen mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen.
Der Freistaat Bayern startet zusätzlich ab 15. September 2015 das 10.000-Häuser-Programm. Es besteht aus den zwei Teilen "EnergieSystemHaus" und "Heizungstausch". Mit der Entscheidung für einen der beiden Programmteile können Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern (einschließlich Reihenhäusern) in Bayern den "EnergieBonusBayern“ erhalten. Der Bonus wird als Zuschuss in Höhe von 1.000 bis zu 18.000 Euro gewährt.

Programmteil EnergieSystemHaus
Mit einem "TechnikBonus" wird der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems mit Energiemanagementsystem gefördert, das die Speicherung von Energie sowie die Flexibilisierung des Energiebezugs ermöglicht. Voraussetzung für die Förderung ist das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Niveaus (bei Sanierung: KfW-Effizienzhaus Niveau 115, beim Neubau: KfW-Effizienzhaus-Niveau 55). Je nach gewähltem Heiz-/Speicher-System liegt der Förderbetrag je Wohneinheit bei 1.000 bis 9.000 Euro. Wenn darüber hinaus die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht wird, kann das Heiz-/Speicher-System besser wirken. Daher wird für die Erhöhung der Energieeffizienz ein "EnergieeffizienzBonus" gewährt. Dieser bemisst sich am Niveau des Heizwärmebedarfs des Wohnhauses. Abhängig vom erreichten Heizwärmebedarf-Niveau ist eine Förderung in Höhe von 3.000 bis 9.000 Euro vorgesehen.

Programmteil Heizungstausch
Der Zuschuss für den Programmteil Heizungstausch kann beantragt werden, wenn die alte Heizung folgende Eigenschaften erfüllt:
•    sie ist zwischen 25 und 30 Jahre alt und noch funktionstüchtig,
•    sie unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht,
•    sie soll durch einen innovativen Brennwertkessel (Öl oder Gas), einen Biomassekessel oder eine KWK-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung mit oder ohne Solarthermie) ersetzt werden.
Der "HeizanlagenBonus" beträgt 1.000 Euro. Bei der Kombination mit einer Solarthermieanlage für die Warmwasserbereitung steigt die Förderung um 500 Euro, bei einem erweiterten Einsatz der Solarwärme zur Heizungsunterstützung sogar um weitere 500 Euro auf insgesamt bis zu 2.000 Euro.
Start des Programms ist der 15. September 2015. Weitere Einzelheiten sind dem Flyer des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie zu entnehmen.
Die Verbesserungen bei den Förderprogrammen, insbesondere bei der Heizungsmodernisierung passen sehr gut zur „Aktion Heizkesseltausch“ des Landkreises, bei der ebenfalls die Heizungserneuerung belohnt wird.
Weitere Informationen zur energetischen Gebäudesanierung sowie den Aktionssflyer erhalten Sie im Energiebüro beim Klimaschutzmanager des Landkreises, Herrn Walter Egelseer unter der Telefonnummer 09181/470299.
 

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