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Damit die Hofübergabe gelingt

26.03.2019 Neumarkt.

Der "Rollenwechsel" in der Landwirtschaft, Güterstände, Übergabe des Betriebs und Informationen über das in diesem Zusammenhang gültige Steuerrecht: Das waren die Hauptthemen eines Hofübergabeseminars des Bayerischen Bauernverbands in Richtheim. BBV-Generationenfolgeberaterin Stephanie Lukas hieß neben 100 Teilnehmern die Referenten Notar Dr. Dr. Bernhard Seeger, Maria Weidenhiller von der landwirtschaftlichen Familienberatung der Diözese Eichstätt und Steuerberater Michael Adler willkommen.
 
Lukas betonte, dass sich die Betroffenen über einen längeren Zeitraum intensiv mit der Materie befassen und mit allen Beteiligten, auch den weichenden Erben, die vertraglichen Regelungen absprechen sollten. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe gingen, wie die Praxis zeige, schon zu Lebzeiten der Älteren durch einen notariellen Vertrag auf die nachfolgende Generation über.
 
Anhand von Beispielen gab Dr. Dr. Seeger einen Überblick über die sich daraus ergebenden Probleme und ihre Regelung. Primäres Ziel sei die Fortführung der Landwirtschaft und die Versorgung der Übergebenden. Gleichberechtigt seien auch Existenzsicherung der Erwerber und Abfindung der weichenden Erben. Der Referent behandelte Fragen zu den Gegenleistungen, die Begrenzung der Dienstleistungspflicht des Übernehmers im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit und das Wohnrecht für die ursprünglichen Betreiber. Die Frage, wer für Heimkosten haftet, wurde vom Notar ebenso erläutert, wie die Auswirkungen ehelicher Güterstände auf die Landwirtschaft.
 
Maria Weidenhiller berichtete anhand praktischer Beispiele, wie der Generationswechsel gelingt. Das Los-lassen-Können falle vielen Übergebern oft schwer, sei aber Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander. Die Meldevorschriften und die sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Übergeber und Übernehmer behandelte Lukas. Michael Adler erklärte die steuerlichen Folgen und Besonderheiten in den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer. Beispielsweise in der einkommensteuerlichen Beurteilung sind vor allem die Themen Flächenrückbehalt sowie Einzelflächenübertragungen an abweichende Erben mit viel Gefahrenpotential verbunden, so der Referent. Die Folgen einer schädlichen Durchführung wurden anhand von Praxisbeispielen dargestellt. Auch im Bereich der Schenkungsteuer sind viele Besonderheiten zu beachten.
 
Fazit aller Referenten: Es ist enorm wichtig, sich im Einzelfall ausführlich beraten zu lassen. Die BBV-Geschäftsstelle ist ihren Mitgliedern dabei behilflich. Außerdem bieten die Notare ebenfalls Unterstützung bei der zivilrechtlichen Gestaltung eines Übergabevertrags an.
 
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