Corona-Pandemie - BARMER entlastet gezielt Selbstständige
26.03.2020 Neumarkt.
Selbstständige, die aufgrund der Corona-Krise erhebliche Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen, können bei der BARMER ab sofort einfach und unbürokratisch die Reduzierung ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beantragen. „Die BARMER möchte mit dem vereinfachten Verfahren zur Beitragsreduzierung die finanzielle Situation betroffener Selbstständiger entschärfen“, erklärt Günther Wurm, Regionalgeschäftsführer der BARMER Neumarkt.
Antrag auf Beitragsreduzierung erheblich vereinfacht
Zur Reduzierung der Beiträge reicht ein formloser Antrag. Dieser muss lediglich eine entsprechende schriftliche Erklärung enthalten, dass der Gewinneinbruch mindestens 25 Prozent beträgt und auf die Corona-Krise zurückzuführen ist. Außerdem müssen die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Der bisher obligatorische Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes ist für eine Reduzierung der Beiträge bis auf Weiteres nicht mehr zwingend erforderlich. Die Anträge auf Beitragsreduzierung von Selbstständigen werden somit aufgrund der besonderen Situation erheblich vereinfacht.
Zinslose Stundung der Beiträge möglich
Unternehmen, die sich in Liquiditätsengpässen befinden und bereits Hilfen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt haben, können ihre Beiträge außerdem mit vereinfachten Anträgen stunden lassen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020.
Alle Infos zur Corona-Pandemie: www.barmer.de/a005172
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