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Bußgeldkatalog Corona-Pandemie: Bis zu 5.000 Euro Strafe drohen

27.03.2020 München.

Seit einer Woche gilt in Bayern nun eine Ausgangsbeschränkung. Wegen der anhaltenden Krise durch den Coronavirus hat das Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium in Bayern einen Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht, um die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung durchzusetzen.

In dem Katalog sind von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten die Rede, bei denen dann die Staatsanwaltschaft ermittelt und es zu höheren Strafen kommen kann. Die Maßnahmen richten sich sowohl gegen Geschäftsbetreiber als auch gegen Einzelpersonen.

Bei den Ordnungswidrigkeiten können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Diese müssen gezahlt werden, wenn beispielsweise ein Gastronomiebetrieb öffnet und seine Speisen und Getränke dort abgibt. Auch Einrichtungen, die betrieben werden, obwohl sie nicht für das tägliche Leben notwendig sind, müssen den Höchstbetrag zahlen.

Werden Krankenhäuser, vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und Altenheime besucht, muss die Person, die diese betritt 500 Euro bezahlen. Ausnahmen bei Krankenhausbesuchen sind in der Ausgangsbeschränkung festgelegt (Geburtstag- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize).

Wer seine Wohnung ohne triftige Gründe verlässt wird mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro bestraft. Auch wer den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhält, werden mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse gebeten.

Den vollständigen und ausführlichen Bußgeldkatalog finden Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Weitere Informationen zum Coronavirus.

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