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Berg: Zutritt ins Rathaus nur mit Mundschutz

24.04.2020 Berg.

Derzeit wird in den Medien intensiv über Strategien der „Rückkehr in das normale Leben“ diskutiert und nach Auffassung des Berger Bürgermeisters Helmut Himmler werden dabei unrealistische Erwartung angesichts der nach wie vor gegebenen Corona-Bedrohung geweckt. Vor diesem Hintergrund haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berger Rathaus die Thematik erörtert und gemeinsam eine vertretbare Regelung getroffen.

Demnach gilt ab kommenden Montag, 27. April 2020:
1.     In dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten können Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Sachgebiete telefonisch besprochen und vereinbart werden – wie bisher auch. Das hat in den letzten Wochen bereits sehr gut funktioniert.

2.     Das Rathaus kann ab Montag allerdings nur mit einem Mund- und Nasenschutz betreten werden und im Rathaus gilt die Abstandspflicht von mindestens 1,5 Meter. Diese Regelung dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus und hiervon wird es keine Ausnahme geben.

Notwendige Behördenbesuche (Passangelegenheiten, Aufgebots-Bestellung, An- bzw. Ummeldungen, Sterbe- und Geburtsfälle etc) fallen nicht unter die bis mindestens 3. Mai  geltenden Ausgangsbeschränkungen, nicht aber Informationsbedürfnisse ohne zeitliche Notwendigkeiten.

 

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