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Bekanntmachung Inzidenzabhängige Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten

12.03.2021 Neumarkt / Landkreis.

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) - Inzidenzabhängige Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige vom 12.03.2021, Az. 56-5304.7

Aufgrund § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G) macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bekannt:

1.    Am 12.03.2021 liegt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl  an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) zwischen 50 und 100.

2.    Damit treten folgende Regelungen in Kraft:

a.    Schulen - Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
b.    Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dürfen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.

3.    Diese Bekanntmachung tritt am 15.03.2021 in Kraft und mit Ablauf des 21.03.2021 außer Kraft.

Hinweise:

Die in dieser Bekanntmachung genannten Regelungen gelten für die Woche vom 15.03.2021 bis zum Ablauf des 21.03.2021, auch wenn im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die 7-Tage-Inzidenz innerhalb dieser Woche den Wert 50 unterschreitet oder den Wert 100 überschreitet.  

Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. stellt am 19.03.2021 durch Bekanntmachung den tagesaktuellen Inzidenzwert und die damit verbundenen Regelungen für die Woche vom 22.03.2021 bis zum Ablauf des 28.03.2021 fest.    
 

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