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Bei Lkw Kontrolle auf BAB 9 – Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt

30.11.2017 BAB A9 Richtung München.

Im Rahmen einer Kontrolle viel den Beamten der Verkehrspolizei Ingolstadt,  ein Lkw aus Nordrhein-Westfalen Kreis Borken auf. Im Rahmen einer Wiegekontrolle wurden Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichtes festgestellt. Der 23 jährige Fahrer des Lkw hatte lebende Tiere, Rinder geladen. Aufgrund der Überladung und bei einer Sichtkontrolle der Tiere, ergaben sich Verdachtsmomente von Verstößen nach dem TierSchG. Es fehlten Tränken mit Wasser für die Tiere. Auch die Anzahl der Tiere entsprach nicht dem Kontrollbuch. Nach Eintreffen von Vertretern des Veterinäramtes Pfaffenhofen, bestätigte sich der Verdacht. Durch die  Experten des Veterinäramtes wurde der Lkw verplombt. Die Weiterfahrt zur Entladestelle, wurde nur aus Rücksicht auf die Tiere und um unnötige lange Standzeiten zu vermeiden, gestattet. In Waldkraiburg wurde der Tiertransport durch Vertreter des dortigen Veterinäramtes entgegen genommen. Zusätzlich zu den verkehrsrechtlichen Verstößen, muss sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das TierSchG rechnen.
 
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