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Bei Eheschließungen darf nur noch das Brautpaar anwesend sein

19.03.2020 Neumarkt.

Ab sofort darf bei Eheschließungen außer dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin nur noch das Brautpaar anwesend sein. Dies geht aus einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern hervor. Hintergrund ist die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.3.2020. Danach sind Versammlungen und Veranstaltungen untersagt.

Der reine Akt der standesamtlichen Eheschließung als gemeinsame Erklärung der beiden Eheleute vor dem Standesbeamten ist davon laut Ministerium nicht betroffen und kann durchgeführt werden. Es „handelt sich hier um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und keine Veranstaltung im Sinne der Verfügung.“ Allerdings dürfen keine weiteren Personen mit dabei sein. Soweit Eheschließende daher eine Verschiebung des schon anberaumten Termins wünschen, sollen sie sich per Mail an das Standesamt der Stadt unter standesamt@neumarkt.de wenden. Wichtig ist es, dabei auch eine Telefonnummer für Rückfragen anzugeben. Sollte die Anmeldung der Eheschließung, die nur 6 Monate gültig ist, in der Zwischenzeit ablaufen, prüft das Standesamt in wie weit die bisherigen Unterlagen erneut verwendet werden können.

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