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Bei der Stadt Neumarkt finden auch schwerbehinderte Menschen einen Arbeitsplatz

21.04.2021 Neumarkt.

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab 20 Arbeitsplätzen auf mindestens fünf Prozent davon schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben. Bis zum 31.3. müssen dazu jeweils die Zahlen aus dem Vorjahr an die Agentur für Arbeit übermittelt werden, in deren Bereich der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Dabei weist die Stadt heuer für 2020 einen Wert aus, der erneut weit über der Fünf-Prozent-Marke liegt. Mit 7,41 Prozent an Pflichtarbeitsplätzen wird die Vorgabe sogar fast um die Hälfte mehr erfüllt. „Wir sehen dies als Angebot zur Teilhabe und zur Würdigung des Leistungsvermögens von schwerbehinderten Mitbürgern“, betont Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann. „Wir sind damit ein Arbeitgeber für alle. Mit diesem seit Jahrzehnten über dem Durchschnitt liegenden Engagement nehmen wir schon lange eine Vorbildfunktion ein.“ Und damit hat die Stadt auch keinen finanziellen Schaden zu befürchten. Denn Unternehmen, die nicht mindestens fünf Prozent an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Arbeitnehmer nachweisen können oder die den Nachweis gar schuldig bleiben, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen; im Fall einer Nichtabgabe der Erklärung kommt sogar zusätzlich eine hohe Geldbuße in Betracht. „Hier wurde die Stadt Neumarkt allerdings noch nie zur Kasse gebeten“, ergänzt OB Thumann. „Denn wir erfüllen diese Quote schon seit je her und liegen jeweils sogar weit darüber. Und unser Personalamt sorgt dankenswerterweise dafür, dass wir die Meldung jedes Jahr auch rechtzeitig abgeben.“

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