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Bayerischer Demenzfonds fördert Teilhabeprojekte mit knapp 73000 Euro

28.03.2023 Bayern.

Menschen mit Demenz sollen teilhaben können – Förderung des Bayerischen Demenzfonds jetzt auch für Kommunen möglich

Mit knapp 73.000 Euro sollen weitere acht Angebote für Menschen mit Demenz durch den Bayerischen Demenzfonds gefördert werden. Der Fonds wurde 2020 mit dem Ziel gegründet, Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen im Alltag zu unterstützen und für mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sorgen. So wurden beispielswiese Museumsführungen, Chöre oder Bewegungsangebote gefördert, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz in den Blick nehmen. Seitdem entscheidet ein Expertengremium zweimal jährlich, welche eingereichten Teilhabeangebote eine Förderung erhalten.

Für die zweite Förderrunde 2022 sind insgesamt zehn Anträge bei der Geschäftsstelle des Demenzfonds am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) eingegangen, zwei wurden abgelehnt, zwei Anträge können ihr Konzept noch einmal nachschärfen, sechs Antragsteller erhielten bereits nach der Sitzung des Expertengremiums ein positives Votum:

·        Sport trotz(t) Demenz, Gemeinde Neuried (Oberbayern)

·        Vergissmeinnicht-Café, AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. (Oberfranken)

·        DigiMus – DIGItale Vernetzung für MUSische Teilhabe, TH Würzburg-Schweinfurt (Unterfranken)

·        Cluberer – ein Leben lang, Curatorium Altern gestalten gGmbH (Mittelfranken)

·        Bewegung gegen Demenz für Senioren mit Tanz + Musik, Verwaltungsgemeinschaft Mauern (Oberbayern)

·        Musik für alle – Demenzsensible Kurkonzerte 2023, Gemeinde Bischofsgrün (Oberfranken)

Mittlerweile läuft die erste Förderrunde 2023. Anträge dafür können noch bis 30. Juni 2023 per Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de gesendet werden.

Seit Januar 2023 gibt es eine weiterentwickelte Förderrichtlinie für den Bayerischen Demenzfonds, die um eine zweite Fördersäule ergänzt wurde: Der Fonds unterstützt jetzt auch Kommunen beim Auf- und Ausbau nachhaltiger Programme für Menschen mit Demenz, die die Solidarität mit Betroffenen sowie ihren An- und Zugehörigen stärken. Entsprechende Programme von demenzsensiblen Kommunen können mit bis zu 20.000 Euro über längstens 18 Monate gefördert werden.

Darüber hinaus wurde bei der bereits bestehenden ersten Fördersäule der Teilhabeangebote der Bewilligungszeitraum auf maximal 18 Monate verlängert und die maximale Fördersumme von 10.000 auf 15.000 Euro angehoben. Die Anpassung der Richtlinie betrifft ebenso den Themenschwerpunkt für den Wissenschaftspreis des Demenzfonds. So kommen nun auch wissenschaftliche Arbeiten für eine Auszeichnung infrage, die sich mit der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihren An- und Zugehörigen beschäftigen. Die neue Richtlinie und alle weiteren Informationen rund um den Bayerischen Demenzfonds finden Interessierte unter www.demenzfonds.bayern.de.

Wer den Bayerischen Demenzfonds mit einer Spende unterstützen möchte, kann das hier: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds.

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