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Autofahrer müssen im Winter eine besondere Rücksicht auf Radfahrer nehmen

04.02.2021 Neumarkt.

Auch bei Kälte, Nässe, Eis und Schneefall steigen im Winter viele Personen aufs Rad, um ihre täglichen Wege zurückzulegen. Die Stadt Neumarkt unterstützt dies und versucht das Umfeld für Radfahrende möglichst sicher und komfortabel zu gestalten. Unter anderem gehört inzwischen die Räumung der wichtigsten Radwege im Winter dazu, soweit dies von den Verhältnissen und der Kapazität des Winterdienstes her möglich ist. Dieses Augenmerk auf die Radwege wurde auch im Rahmen der Zertifizierung „Fahrradfreundliche Kommune“ von der Prüfungskommission positiv bewertet. Trotz der erhöhten Bemühungen der Stadt kann es allerdings im Winter vorkommen, dass Radwege wegen Schnee oder Eis nicht sicher befahrbar sind. In solchen Situationen sollten Autofahrer beachten, dass es Radfahrern ausdrücklich erlaubt ist, auf die Straße auszuweichen. Ein Befahren der Gehwege ist in solchen Fällen für die Radfahrer dagegen nicht zulässig. Die Benutzung der Straße für Radfahrer ist darüber hinaus ganzjährig erlaubt, wenn der Radweg zugeparkt oder durch eine Baustelle ohne entsprechende Umleitung nicht passierbar ist. Autofahrer sind deshalb im Winter besonders gefordert. Sie müssen sich auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschigen Fahrbahnen einstellen und zudem besondere Rücksicht auf Radfahrer nehmen, auch wenn Radwege vorhanden sind. Schließlich könnten diese auf die Straße ausweichen. Und wie bekannt ist, dürfen Radfahrer, die auf der Straße unterwegs sind, nur mit mindestens 1,5 Meter Seitenabstand überholt werden.

 

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