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Ausgabe der kostenlosen Masken für pflegende Angehörige startet am Montag

21.01.2021 Neumarkt.

Ausgabe der kostenlosen Masken für pflegende Angehörige von Bewohnern der Stadt Neumarkt startet am Montag - Ausgabestelle ist der Reitstadel – Voraussetzung ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse zur Feststellung des Pflegegrads
 
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige in ganz Bayern insgesamt 1 Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung. Die Verteilung für die der Stadt Neumarkt zugeteilten Masken beginnt am kommenden Montag, 25.01.2021 um 9 Uhr im Eingangsbereich des Neumarkter Reitstadels (Residenzplatz 3). Die Ausgabe erfolgt unter folgenden Kriterien: Die Hauptpflegeperson einer bzw. eines zu Hause zu pflegenden Angehörigen erhält bei Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei kostenlose FFP2-Masken. Der Wohnsitz der gepflegten Person muss sich dabei im Stadtgebiet von Neumarkt befinden. Bei der Ausgabe werden Name, Vorname und Geburtsdatum der zu pflegenden Person sowie Name und Vorname des Abholers/der Abholerin erfasst. Die Ausgabezeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Die Ausgabe erfolgt solange Masken aus dem bereitgestellten Kontingent vorhanden sind. Es können immer maximal zwei Abholer gleichzeitig bedient werden. Der Wartebereich ist vor dem Eingang bzw. entlang des Reitstadels im Außenbereich gekennzeichnet. Bei der Abholung sind die Hygienevorschriften einzuhalten, unter anderem muss eine Mund-Nasen-Maske getragen werden, der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten, ggf. sollten die Hände beim Zugang desinfiziert werden. Mit der Tiefgarage am Residenzplatz und den Parkplätzen in der Mühlstraße stehen in direkter Nähe zum Reitstadel viele Parkplätze zur Verfügung. Weiterhin ist die Anfahrt mit dem Stadtbus über die nahegelegenen Haltestellen Klostertor und Rathaus möglich. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgabe ausschließlich im Neumarkter Reitstadel und nicht zusätzlich in anderen Verwaltungsgebäuden erfolgt.
 
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