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Am Rathausplatz: Nur Busse dürfen durch

24.04.2015 Neumarkt.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Durchfahrtsmöglichkeit zwischen der Hallertorstraße und dem Rathausplatz vor dem Rathaus vorbei nur für den Linien- und Schulbusverkehr erlaubt ist. Andere Kraftfahrzeuge dürfen diesen Bereich nicht befahren. Sie müssen im Rahmen der momentan laufenden Sperrung des Unteren Tores die anderen Möglichkeiten der Ein- und Ausfahrt zur bzw. aus der Marktstraße nutzen.

Eine Nichtbefolgung dieses Verbots kann nicht nur eine Strafe nach sich ziehen, sie ist vor allem eine erhöhe Gefährdung für die Fußgänger, die in diesem breiten Gehwegbereich die Behelfsfahrbahn der Busse kreuzen. In dem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Durchfahrtsmöglichkeit am Rathaus von der Oberen in die Untere Marktstraße durch die Fußgängerzone erlaubt ist, allerdings die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h einzuhalten ist. Im Rahmen der durch die Sperrung verursachten Umleitungen bittet die Stadt alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht und Rücksicht.

Foto: Stadt Neumarkt

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