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Änderungen bei Kartenzahlungen und im Online-Banking - Zahlungen werden künftig noch sicherer!

04.09.2019 Neumarkt.

Online-Shopping und Online-Banking wird noch sicherer. Dafür sorgt ab dem 14. September 2019 die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“. Was genau zu tun ist und wie Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren, verraten Stefanie Mertel, Leiterin Medialer Vertrieb und Christian Duda, Leiter Zahlungsverkehr der Sparkasse Neumarkt-Parsberg.
 
 
Herr Duda, was bringt die PSD2 für die Kunden?
 
Die neue Richtlinie, bringt vor allem Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen wird bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen und damit auch für alle Kunden mit Online-Konten und Zahlungskarten.
 
Welches Ziel wird damit verfolgt?
 
Eine Antwort gibt die Bundesbank: mehr Sicherheit, mehr Verbraucherschutz und bessere Kooperation zwischen Banken und anderen Zahlungsdienstleistern. 
 
Frau Mertel, was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?
 
Ab dem 14. September können Unternehmen einen verstärkten Sicherheitsprozess für Kreditkartenzahlungen einsetzen. Die bisherige Vorgehensweise wird dann nicht mehr akzeptiert. Kunden müssen sich bei Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie sie das jetzt bereits von Überweisungen im Online-Banking kennen – hier benötigen sie ja auch einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es bald auch bei Kartenzahlungen. Sie benötigen die Kartendaten und weitere Beweismittel, dass sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen. Mit unserer App „S-ID Check“ auf ihrem Smartphone können sie eine Zahlung ganz bequem freigeben.
 
Warum wird das geändert? 
 
Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Dafür müssten Diebe zusätzlich noch das Handy des Besitzers stehlen und das Passwort kennen oder den Fingerabdruck vortäuschen – fast unmöglich.
 
Ist die Einrichtung der App kompliziert?
 
Nein. Auf unserer Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der „S-ID-Check“-App auf dem Smartphone. Natürlich helfen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Filialen oder an der Hotline gerne weiter. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone. Darüber hinaus müssen sich Kreditkarteninhaber für Mastercard ID Check oder VISA SECURE registrieren.
 
Was ist, wenn Kunden ein normales Handy haben?
 
Kein Problem. Diese Kunden können sich zum Bezahlen auch eine SMS mit einem Code zuschicken lassen. Diesen Code geben sie dann im Bezahlvorgang ein, beantworten noch die Sicherheitsfrage, auf die nur sie die Antwort kennen – fertig.
 
Ändert sich auch etwas beim Bezahlvorgang mit der Kreditkarte an der Ladenkasse?
 
Nein. An der Kasse kann wie gewohnt mit der Karte und der Geheimzahl bezahlt werden.
 
Herr Duda, müssen Kunden in Zukunft wirklich jede Online-Zahlung aktiv bestätigen?
 
Nein, auch in Zukunft können viele Zahlungen ohne ein Zutun des Kunden genehmigt werden. Die intelligenten Sicherheitssysteme der Sparkasse prüfen jede Zahlung automatisch und nutzen den komfortabelsten Weg für den Kunden.
 
Ergeben sich somit Änderungen im Online-Banking?
 
Ja. Die Sparkasse Neumarkt-Parsberg bietet Kunden künftig im Online-Banking die Möglichkeit, Überweisungen in eine sogenannte „Liste der vertrauenswürdigen Empfänger“ einzutragen, auf die sie Unternehmen und Personen setzen können, an die sie häufig Geld überweisen. Wenn Kunden hier einen Empfänger mit IBAN hinterlegen, ist keine TAN-Eingabe mehr erforderlich, um Überweisungen freizugeben. Darüber hinaus können Überweisungen auf eigenen Konten TAN-frei abgewickelt werden, sofern diese in unserer Sparkasse geführt werden. Allerdings müssen Kunden in Zukunft auch beim Login ins Online-Banking alle 90 Tage bzw. beim Abruf älterer Umsatzdaten eine TAN erfassen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass Kunden künftig Drittanbietern Zugriff auf Konten ermöglichen können, sofern sie dem zustimmen. Die Änderungen sind eine gesetzliche Vorgabe der EU und für alle Banken und Sparkassen gleich. 
 
Was ist mit Drittanbietern gemeint?
 
Gemeint sind Anbieter, die die Infrastrukturen von Banken nutzen. Konkret sind dies Dienste, die Zahlungen auslösen, Kontoinformationen sammeln und bündeln sowie Dienste, die Zahlungskarten herausgeben. Drittanbieter können nicht nur neue Dienstleister sein, sondern im Prinzip auch andere Banken.
 
Vielen Dank für das Gespräch!
 
Foto: Fritz Meier, Sparkasse Neumarkt-Parsberg
 
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