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Änderungen bei den Gebühren auf den Parkplätzen in der Mühlstraße und Dr.-Grundler-Straße

20.10.2015 Neumarkt.

Ab 22. Oktober 2015 werden die vom Bau-, Planungs- und Umweltsenat in seiner Sitzung am 23. September 2015 gefassten Beschlüsse für die Parkplätze in der Mühlstraße und Dr.-Grundler-Straße wirksam. Ab diesem Tag ist dort nur noch eine Maximalparkdauer von zwei Stunden zulässig. Zudem erhöht sich der Parktarif auf 50 Cent pro 30 Minuten. Als weitere Änderung wird auch der Zeitraum der Gebührenpflicht ausgedehnt. Künftig muss für das Parken auf den genannten Parkplätzen von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 20 Uhr gezahlt werden. Die Stadt reagiert damit auf die Änderung der Parksituation im Umfeld und die Tatsache, dass sowohl in der Tiefgarage des NeuenMarktes als auch auf dem Parkplatz des Landratsamtes Gebühren fällig sind. Die Stadt bittet die Verkehrsteilnehmer, die Änderungen zu berücksichtigen. 

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