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„Abwrackprämie“ für Haushaltsgeräte – Antragsfrist endet am 12. Oktober 2017

28.09.2017 Neumarkt.

 
Noch bis zum 12. Oktober können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neumarkt eine so genannte „Abwrackprämie“ für alte Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen beantragen. Die Stadt fördert den Austausch von alten Geräten dadurch, dass sie 50 Euro an Zuschuss gewährt, wenn alte Kühlschränke, Geschirrspüler oder Waschmaschinen ausgetauscht und durch Geräte mit der höchsten Effizienzklasse A+++ ersetzt werden. Wichtig für die Abwicklung ist, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger zunächst einen Antrag beim Amt für Nachhaltigkeitsförderung  abgeben müssen. Danach wird von dieser Seite ein Bescheid erteilt. Erst nach Erhalt des Bescheids darf der Austausch, also der Kauf des neuen Geräts erfolgen. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind, dass die Altgeräte mindestens zehn oder mehr Jahre alt sind und dass diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Pro Haushalt werden maximal zwei Geräte gefördert. Damit ist die Fördersumme pro Haushalt auf 100 Euro beschränkt. Weitere Informationen zu diesem Programm können Interessierte beim Klimaschutzmanager der Stadt Hidir Altinok unter hidir.altinok@neumarkt.de, Tel. 09181 / 255-2603 erhalten. Die Fördervoraussetzungen, den Förderantrag sowie weitere Informationen finden Sie unter:  klimaschutz-neumarkt.de/hp752/Abwrackpraemie.htm
 
Foto: Stadt Neumarkt
 
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