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Abgestimmte Versorgung im ambulanten und stationären Bereich

08.01.2016 Neumarkt.

Aus Anlass einer im Jahr 2015 bestätigten Gesetzgebung verständigten sich die Vertreter der niedergelassenen Ärzte und des Klinikum Neumarkt darauf, eine gemeinsam erarbeitete Patienteninformation zu veröffentlichen. Diese wird in Aushängen im Klinikum den Patienten erläutert.

Die Versorgungsbereiche sind je nach Schwere der Erkrankung oder des Notfalls auf die beiden Versorgungsbereiche aufgeteilt:
 
Dringende Notfälle und schwere Verletzungen versorgt das Krankenhaus, alle anderen Erkrankungen und einfache Verletzungen behandeln die Haus- und Fachärzte.


Anlass der nun erfolgenden Information ist das häufig vorkommende Aufsuchen des Klinikums bei einfachen Erkrankungen, für die die niedergelassenen Haus und Fachärzte den Versorgungsauftrag haben.

Zum Beispiel gehören kleinere chirurgische Eingriffe wie das Entfernen einer Zecke, das Ziehen von Fäden, Insektenstiche oder eingewachsene Zehennägel nicht in die Notaufnahme eines Krankenhauses.

Zu Praxiszeiten versorgen die Haus- und Fachärzte gern diese Krankheitsbilder, außerhalb dieser Zeiten gibt es einen KV-Bereitschaftsdienst, der unter der Telefon-Nummer 116 117 jederzeit erreichbar ist.

Weiter werden leichtere Krankheiten wie Erkältungen, seit längerem bestehende Rückenschmerzen, die Feststellung einer Schwangerschaft, ein Harnwegsinfekt oder eine Pilzinfektion ebenfalls von den niedergelassenen Ärzten versorgt, auch hierfür sollte nicht die Notaufnahme des Klinikums behelligt werden.

Genauso gehören Disziplinen, die das Klinikum nicht selbst versorgt, nicht ins Krankenhaus wie Zahn- und Augenbeschwerden sowie Hauterkrankungen. Auch hierfür wenden sich die Patienten bitte an die Kollegen im niedergelassenen Bereich.

Um unsere Patienten bestmöglich versorgen zu können und um Wartezeiten zu verringern, bitten wir um Verständnis, dass unsere Hauptaufgabe in der Versorgung von schwer erkrankten Patienten besteht.
 

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