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3G-Regelung in allen AOK-Geschäftsstellen

09.12.2021 Neumarkt.

Ab heute: 3G-Regel in den AOK-Geschäftsstellen Terminvereinbarung erforderlich
    
Um die zuletzt erheblich gestiegenen Corona-Infektionszahlen zu reduzieren, sind in Bayern erneut strengere Regeln in Kraft getreten. Die AOK Bayern reagiert auf die aktuelle Entwicklung und führt ab Donnerstag, 9. Dezember, bis auf weiteres für Kundenbesuche in ihren Geschäftsstellen die 3G-Regel ein. „Dies bedeutet, dass wir bei persönlichen Kontakten ab sofort prüfen, ob die Versicherten vollständig geimpft oder genesen sind oder ob sie ein gültiges negatives Ergebnis eines anerkannten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorweisen können“, sagt AOK-Direktor Gerhard Lindner aus Neumarkt. Persönliche Gesprächstermine sollten im Vorfeld entweder online unter www.aok.de/bayern/termin oder telefonisch unter 09181 401240 vereinbart werden. „Das erspart den Versicherten Wartezeiten und unsere Kundenberaterinnen und -berater können sich besser auf das Gespräch vorbereiten“, so Lindner. Darüber hinaus gelten für einen Besuch bei der AOK alle gängigen Corona-Hygieneregeln.

Beratung auch per Telefon, E-Mail und Online

Natürlich können sich AOK-Versicherte immer auch mit ihren Anliegen über Telefon, E-Mail (infoprivatkunden@service.by.aok.de ), Post und das Onlineportal „Meine AOK“ (www.bayern.meine.aok.de) oder die „Meine AOK-App“ an Bayerns größte Krankenkasse wenden. Diese und weitere Kontaktdaten der AOK in Neumarkt und Parsberg gibt es unter www.aok.de/bayern, Rubrik „Geschäftsstellen“ oder „Kontakt“ in der Menüleiste.

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