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100 Tage Mindestlohn: Wo sind die angekündigten Korrekturen?

08.04.2015 Neumarkt, München.

BBV und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft fordern Nachbesserungen ein.

Am Freitag sind es hundert Tage, seit in Deutschland der Mindestlohn gilt. Auf der einen Seite stehen die Arbeitnehmer, die nun mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten.

Auf der anderen Seite die Unternehmen, die sich mit aufwendigen Dokumentationspflichten und vielen Unklarheiten konfrontiert sehen. „Nicht der Mindestlohn an sich ist das Problem, vielmehr sind die umfangreichen Dokumentationspflichten von Landwirten und Unternehmern in ganz Bayern kaum mehr zu bewältigen. Zum bürokratischen Mehraufwand gesellen sich unklare Vorgaben, die für Verunsicherung sorgen“, sagt Hans Müller, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. Bei vielen Fragen würden Betriebe von den Behörden bis heute keine rechtssicheren Auskünfte bekommen. Gleichzeitig werden aber bereits Kontrollen durchgeführt und Sanktionen drohen.
 
Der Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Bertram Brossardt betont: „Der gesetzliche Mindestlohn ist falsch. Er vervielfacht die Bürokratie, führt zu Rechtsunsicherheit und einem sprunghaften Anstieg der Arbeitskosten. Er vernichtet Arbeitsplätze. Die konkreten Auswirkungen werden sich erst nach einer längeren Zeit zeigen. Doch schon jetzt stellen wir fest, dass auf die Unternehmen eine Vielzahl an sehr aufwändigen Überwachungs- und Aufzeichnungspflichten zugekommen ist. Dies muss gestoppt werden.“
 
Diese Forderung unterstreicht auch BBV-Generalsekretär Hans Müller: „Wo bleiben die angekündigten Korrekturen? Wir hören bislang nur wohlfeile Ankündigungen und etwas Säbelrasseln in der Koalition. Die robuste Konjunktur kann zwar noch über manches Problem hinwegtäuschen. Doch das ändert nichts daran, dass bei der Umsetzung des Mindestlohns handwerkliche Fehler gemacht wurden. Anstatt unnötiger Aufzeichnungspflichten braucht eine schlagkräftige Wirtschaft die nötige Flexibilität im Arbeitszeitrecht!“ Deshalb fordern der Bayerische Bauernverband und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, dass das Mindestlohngesetz umgehend korrigiert und endlich konkrete Verbesserungen auf den Weg gebracht werden.
 
Auf vielen Bauernhöfen, die als Familienbetriebe geführt werden, helfen Aushilfen und Saisonarbeitskräfte und mitarbeitende Familienangehörige Arbeitsspitzen zu bewältigen und die Ernte einzubringen. „Die Dokumentationspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz wachsen sich für die bayerischen Betriebe in dieser Situation zum bürokratischen Monster aus. Entscheidend ist deshalb, dass Aufzeichnungspflichten für kurzfristige Beschäftigte auf das unabdingbare Maß zurückgeführt werden“, sagt BBV-Generalsekretär Müller. In dieser Einschätzung sind sich die Bauern mit den Handwerkern, den Ehrenamtlichen im Sportbereich, dem Hotel- und Gaststättengewerbe und der gesamten bayerischen Wirtschaft einig.

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