Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz
23.07.2018 Neumarkt.
Im Rahmen von anderweitigen Ermittlungen wurde festgestellt, dass ein 44-jähriger Mann Video-Aufzeichnungen von einem Grundstück fertigte und damit unerlaubter Weise Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes mit aufgezeichnet wurden.