Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Sonntag, 05.05.2024 / 22:28:18 Uhr
Neumarkt/OPf.

12° C

 Nachrichten

Zum Tag der Patientensicherheit: AOK fordert Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern

15.09.2017 Neumarkt.

70 Prozent der gesetzlich Versicherten halten bei einem vermuteten Behandlungsfehler die Unterstützung der Krankenkasse für sehr wichtig oder äußerst wichtig. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die die AOK anlässlich des „Tages der Patientensicherheit“ in Auftrag gegeben hat. 2016 beriet die größte Krankenkasse im Freistaat über 3.100 Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler. Auf der Basis von rund 1.450 medizinischen Gutachten wurden 499 Behandlungsfehler bestätigt.

Patientenrechte stärken durch Beweislastumkehr
Derzeit müssen Patienten beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser Fehler den Gesundheitsschaden verursacht hat. „Wir fordern bei Behandlungsfehlern eine erleichterte Beweislastumkehr“, so Jasmin Colga von der AOK in Neumarkt. Betroffene müssten dann nur noch belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und ein Gesundheitsschaden entstanden ist. Und die behandelnden Ärzte oder Kliniken müssten beweisen, dass der Fehler, der ihnen unterlaufen ist, nicht die Ursache für den festgestellten Gesundheitsschaden ist. Damit würde nicht mehr der Patient die größere Last der Beweisführung tragen, sondern derjenige, der nachweislich den Fehler begangen hat.

AOK unterstützt bei Verdacht auf Behandlungsfehler
„Patientenberater der AOK helfen dabei, zu klären, ob ein mutmaßlicher Behandlungsfehler auch tatsächlich ein Behandlungsfehler ist“, so Jasmin Colga. Dabei fungiert der Patientenberater als Lotse für den Versicherten. Er führt durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weist den Versicherten auch auf die Sicherung seiner privaten Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld hin. Zudem gibt die AOK für die Versicherten kostenlose Gutachten in Auftrag. Ratsam ist es, dass Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang erstellen und zur Beratung mitbringen.
Von Behandlungsfehler spricht man, wenn Ärzte nicht sorgfältig behandeln und gegen den medizinischen Standard verstoßen, der zum Behandlungszeitpunkt gilt. Hierzu zählen etwa Operationsfehler, aber auch Organisations- oder Aufklärungsfehler. Offensichtliche Behandlungsfehler wären zum Beispiel, wenn man statt dem rechten, das linke Knie operiert. Allerdings liegt dann kein Fehler vor, wenn der Erfolg einer Behandlung wegen anderer Ursachen ausbleibt – man spricht dann von sogenannten schicksalhaften Verläufen.

Weitere Informationen gibt es über die Faktenbox Behandlungsfehler unter www.aok.de/faktenboxen

Foto: AOK

« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: