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Stichverletzung am Auge – Haftantrag gegen 22-Jährigen

12.01.2015 Ingolstadt.

Im Verlauf einer körperlichen Auseinandersetzung fügte ein 22-Jähriger seinem Kontrahenten u. a. eine Stichverletzung am Auge zu, die zum Verlust des Sehvermögens des Opfers führte.

Am Samstag, 10.01.2015 gegen 22:20 Uhr war es im Ingolstädter Nordwesten zu der folgenschweren Auseinandersetzung gekommen. Der 22-Jährige griff das Opfer an dessen Wohnungstür an und fügte dem 40-Jährigen, vermutlich mit einem Messer, mehrere Stichverletzungen zu. Bei diesem Angriff wurde auch ein Auge des Angegriffenen verletzt. Wie die folgenden ärztlichen Untersuchungen ergaben, wird der Verletzte auf dem betroffenen Auge das Sehvermögen verlieren.

Der Tatverdächtige, der zunächst vom Tatort geflüchtet war, konnte im Lauf der Nacht im Stadtgebiet Ingolstadt festgenommen werden. Ersten Erkenntnissen zufolge dürfte er zum Zeitpunkt des Angriffs unter Drogeneinfluss gestanden haben. Er musste sich zur Feststellung seiner Drogenbeeinflussung einer Blutentnahme unterziehen.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermitteln gegen den 22-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wird Antrag auf Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen stellen.

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