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Kopfschütteln bei den Neumarkter Friseuren

03.04.2020 Neumarkt / Landkreis.

Es sind haarige Zeiten für Friseurunternehmen. Klar ist: Friseurdienstleistungen haben bis mindestens 19. April 2020 zu unterbleiben. So ist es seit der Verkündung durch Ministerpräsident Markus Söder Ende März hinlänglich bekannt.

Diese Maßnahmen betreffen auch das Ausüben mobiler Friseurtätigkeit oder eines sogenannten Home-Service. Doch scheinbar bedrängen Kunden, die Schnittkünstler immer mehr und sehr aggressiv. Auch im Bereich der Friseur-Innung Neumarkt: Deren Obermeisterin Elisabeth Würz berichtet: „Kollegen werden stark angegangen um einen Friseurhausbesuch zu ermöglichen. Solche Heimbehandlungen sind aktuell eindeutig verboten!“

So sprechen Kunden Geschäftsinhaber beim Einkaufen an, telefonieren Mitarbeitern privat nach und über einen gewissen Druck aus. Erfolgen Hinweise auf die gesetzlichen Vorschriften, fühlen sich diese Kunden dann letztendlich auch noch beleidigt. Fakt ist: Der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch zu Hause bei der Friseurdienstleistung nicht einzuhalten. Zudem sind beim Friseurhausbesuch die Hygienestandards weniger kontrollierbar als in einem Salon.

Wer gegen die Allgemeinverfügung der Staatsregierung verstößt, kann mit einer Geldbuße in Höhe bis zu 25.000 Euro belegt werden. Oder es drohen bis zu fünf Jahre Haft, wenn jemand infiziert wird. Im Interesse der Gesundheit aller sollten Verstöße nicht geduldet, sondern zur Anzeige gebracht werden. „Das ist absolut kein Kavaliersdelikt“, stellt Elisabeth Würz unmissverständlich klar.
 

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