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Neue Straßenausbaubeitragssatzung nicht gesetzeskonform - UPW bestätigt

15.09.2017 Neumarkt.

In dieser Deutlichkeit habe man eine Äußerung von CSU-Innenminister Joachim Herrmann nicht erwartet, sagte UPW-Fraktionsvorsitzender Dr. Werner Mümmler zum Anschreiben aus dem Ministerium, in welchem die von CSU und SPD im Neumarkter Stadtrat federführend angetriebene neue Straßenausbaubeitragssatzung einkassiert wurde. Es überrasche ihn, sei es doch eine „Kehrtwende“ zu den früheren Äußerungen aus dem Ministerium. 
 
„Thomas Leykam (Grüne) und Martin Meier (UPW) – übrigens der  eine Vertreter der Staatsanwaltschaft und der andere Polizeioberkommissar und Dipl.-Verwaltungswirt, also Kollegen mit hohem Fachwissen auf juristischer Ebene- äußerten erhebliche Bedenken und wiesen immer auf die Rechtswidrigkeit der neuen Satzung hin. Das Ministerialschreiben gibt ihnen recht und bestätigt diese beiden Stadträte vollumfänglich“, so Dr. Mümmler in einer ersten Stellungnahme. Meier hatte damals „mit starkem Bauchgrimmen und einzig und allein im Vertrauen auf das Wort des Ministers“ die seiner Meinung nach rechtsunsichere Satzung mitgetragen. 
 
 „Es ist offensichtlich, dass der Minister nochmal eingehend beraten wurde und daher nun diese Änderung vollzog“, so Dr. Mümmler. 
 
Sowohl rückwirkender Beitragserlass als auch eine neue Satzung ohne vorherige Prüfung örtlicher verkehrlicher Verhältnisse seien nicht gesetzeskonform und dürften so nicht umgesetzt werden. Dieser Konsens ergebe sich aus dem Anschreiben von Herrmann. 
 
Dr. Mümmler zeigte sich erfreut darüber, dass der Minister nun die falsche Darstellung seiner Neumarkter CSU-Kollegen einbremste und geraderückte. 
 
UPW-Stadtrat Bernhard Lehmeier zeigte sich erbost und sprach von „Profilierungssucht“ in Richtung der Initiatoren Helmut Jawurek (CSU) und Ursula Plankermann (SPD). Jegliche Bedenken seien mit verbalen Angriffen abgetan worden. 
 
Mit Aufwiegelei, falschen Versprechungen an die Bevölkerung und dem Wegwischen jeglicher rechtlicher Grundlagen könne man keine seriöse Politik betreiben. „Leider ein Trend, der bei der Neumarkter CSU schon länger erkennbar ist“. Übrig blieben nun enttäuschte Bürgerinnen und Bürger, viel „zerbrochenes Glas“ aber auch die „hoffentlich lehrreiche Erkenntnis, mehr auf Meinungen von Fachleuten zu hören anstatt „Verkaufsschlager“ zu produzieren, welche einem dann wieder um die Ohren fliegen“, so Lehmeier.   

Zur Verdeutlichung des IM-Anschreibens:

* Eindeutiger Hinweis des Ministeriums, dass VOR dem Satzungsbeschluss, die jeweiligen Straßen auf den prozentualen Anteil von Anlieger- und Durchgangsverkehr (Passus "örtliche verkehrliche Verhältnisse") überprüft werden müssen. Darauf wurde mehrfach in der damaligen Sitzung von Seiten des OB, des Herrn LRD Kohler sowie von der UPW und den Grünen hingewiesen. Dies wurde durch CSU, Flitz und SPD abgelehnt. Es wurde darauf beharrt, diese Prüfung erst nach Satzungsbeschluss und den Ausbaumaßnahmen durchführen zu müssen.
 
* "Entstandene Beitragsschulden grundsätzlich nicht erlaubt zu verändern" - zweifelsfreie Aussage aus dem Ministerium. Rückwirkender Erlass -aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung (siehe Hinweis auf Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes im Anschreiben)- ist damit hinfällig (aufgenommen in § 15 der Satzung). Die Aufnahme des § 15 sowie damit verbundene, rückwirkende Erlassbescheide wurde mehrfach thematisiert und für nicht durchführbar erklärt. SR Jawurek negierte diese Rechtsauffassung und bestand mit den Fraktionen von CSU, SPD und FlitZ auf die Aufnahme in den Satzungsbeschluss. Im ursprünglichen Anschreiben des Ministers (genannt im SR "Hermann II") war eine derartige Vorgehensweise nicht erfasst und nicht in dessen Satzungsmuster aufgeführt. Dies wurde nach Willen von CSU und SPD mit Beginn der Sitzung zusätzlich aufgenommen. Auch hier wurden jegliche Warnungen bzgl. der Rechtswidrigkeit als nichtig bezeichnet.
 
* Die ersten beiden Schreiben des Ministers enthielten Hinweise des Ministers, die Regierungen und Landratsämter (Rechtsaufsicht) nicht gegen die beiden Vorschläge ( Herrmann I und II) vorgehen zu lassen bzw. von einer Beanstandung "ausnahmsweise" abzusehen.  Im jüngsten und anliegendem Schreiben des Ministers wird diese "Anweisung" an die Rechtsaufsicht des Landratsamtes aufgehoben.
Es bleibt somit bei der aktuellen Satzung i.V.m. der gültigen Rechtsprechung, die für Anliegerstraßen 65 % Anteile für die Anlieger vorsieht.
Insgesamt ist auf die wiederkehrende und immer getätigte Aussage in den ersten Anschreiben des Ministers zu verweisen, daß sämtliche seiner Vorschläge nicht der aktuellen Verwaltungsgerichtsrechtsprechung entsprechen und damit als rechtsunsicher zu klassifizieren sind! Auch dies wurde von SR Jawurek und SR'in Plankermann negiert und in Richtung der Bedenkenträger als "Paragraphenreiterei" abgetan.
 
* Bilanz:
Die beschlossene neue Straßenausbaubeitragssatzung ist im Gesamten nicht gesetzeskonform und rechtswidrig und kann damit nicht zur Anwendung kommen.
 
gez. für die UPW-Fraktion, Dr. Werner Mümmler

 

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