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Energieberatungsangebot ausgebaut

08.02.2023 Neumarkt / Landkreis.

Zwischen Landratsamt, Energieberatern, REGINA und Verbraucherservice Bayern gibt es schon seit längerem eine Kooperation in Sachen Energieberatung. So werden seit 2018 am Landratsamt sogenannte „kostenlose Erstberatungen“ durch einen qualifizierten Energieberater durchgeführt, insgesamt  seitdem 136 an der Zahl. Jeden ersten Montag im Monat finden sie im halbstündigen Abstand statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für diese telefonische Erstberatung kann man sich terminlich vormerken lassen.
 
Anmeldungen erfolgen über die kostenfreie zentrale Hotline 0800-809 802 400 oder über das Klimaschutzmanagement des Landkreises. 
 
Seit Anfang des Jahres gibt es nun auch wieder die begehrten Vor-Ort Beratungsmöglichkeiten. Hier kann man sich in Sachen Gebäudehülle, Heizungserneuerung oder Photovoltaik beraten lassen. 
 
Die Eintragung in das System des VerbraucherService Bayern erfolgt ebenfalls über die zentrale Hotline oder über die Klimaschutzmanagerin, Kathrin Kimmich, unter 09181 50929-11.
 
Die vorgemerkten Interessenten werden dann von qualifizierten Energieberatern im Radius von 50 km, die Zugriff auf das System haben, ausgewählt und kontaktiert. Die Terminvereinbarung erfolgt anschließend im direkten Gespräch. 
 
Für diese Vor-Ort-Beratungen, die 2-3 Stunden umfassen können und ein ausführliches Beratungsprotokoll beinhalten fällt ein Eigenanteil von 30 € für den Interessenten an. 
 
Die restlichen anfallenden Kosten werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. 
 
Was ändert sich 2023 im Energiebereich?
 
Einige Antworten auf Fragen, was sich seit 01.01.2023 im Energiebereich geändert hat, gibt der VerbraucherService Bayern mit folgender Information: 
 
1. Führen Verbraucher*innen Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durch, so sollen ab Januar 2023 neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden.
2. Heizungen erhalten nur noch eine Förderung, wenn Verbraucher*innen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betreiben.
3. Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. 
4. Wer Förderprogramme nicht nutzt, hat die Möglichkeit, für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung zu erhalten. 
5. Um die Belastung durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt werden. Für dieses Entlastungskontingent ist geplant, in der Zeit von März 2023 bis April 2024 den Preis für Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattsunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festzulegen. 
6. Haushalte mit geringem Einkommen sollen ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld bekommen, um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen. 
7. Geplant ist zudem, dass Studierende sowie Fachschüler*innen im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Heizkosten erhalten.
8. Für neue und bestehende Photovoltaik-Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. 
9. Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist. 
 
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