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Betrunkener Radfahrer bei Verkehrsunfall verletzt

11.06.2021 Ingolstadt.

Glück im Unglück hatte am Donnerstag, gegen 18 Uhr 15, ein Radfahrer, der volltrunken vom Gehweg auf die Straße kippte und gegen einen gerade vorbeifahrenden Lkw stieß.
 
Ein 38-jähriger Radfahrer befuhr mit seinem Fahrrad verbotswidrig den Gehweg der Straße Am Hochfeldweg in Ingolstadt/Zuchering in westliche Richtung. Da auf dem Gehweg auch Fußgänger unterwegs waren, wechselte der mehr als deutlich unter Alkoholeinfluss stehende Radfahrer auf die Straße, wobei er das Gleichgewicht verlor und seitlich mit dem Kopf gegen einen gerade vorbeifahrenden Lkw stieß. Dessen Fahrer, ein 54-jähriger aus dem Kreis Eichstätt, ahnte so etwas in Anbetracht der Fahrweise des Radfahrers schon, weshalb er vorsorglich zur Fahrbahnmitte hin fuhr und seine Geschwindigkeit bereits deutlich reduziert hatte. Der Radfahrer wurde anschließend mit zum Glück nur leichteren Blessuren vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Ein zuvor versuchter Alkotest konnte aufgrund der hochgradigen Alkoholisierung des Radfahrers von diesem nicht mehr durchgeführt werden. Sachschaden entstand bei dem Unfall keiner.
 
Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte noch vor Ort bei dem Radfahrer verschiedenes Diebesgut im Wert von fast 100,-- € aus einem nahegelegenen Discounter aufgefunden und sichergestellt werden. Im Krankenhaus wurde dann auch eine angeordnete Blutentnahme durchgeführt. Hierbei kam es dann seitens des in Südosteuropa beheimateten Radfahrers immer wieder zu mehr als aggressiven Handlungen den anwesenden Beamten und auch dem Krankenhauspersonal gegenüber, weshalb er zwischenzeitlich fixiert werden musste. Trotz der teilweise massiven Widerstandshandlungen waren alle eingesetzten Beamten weiterhin dienstfähig. Leicht verletzt wurde lediglich eine Polizistin, die einem Tritt nicht mehr ausweichen konnte und am Bein getroffen wurde. Gegen den Radfahrer wird nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie dem Ladendiebstahl gefertigt.
 
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